Die zweite Corona-Welle hat die Schweiz erreicht und Bund und Kantone haben die Maskenpflicht verschärft. Seit dem 19. Oktober 2020 muss nicht nur in den öffentlichen Verkehrsmitteln eine Schutzmaske getragen werden, sondern auch in den entsprechenden Zugangsbereichen. Damit sind Flughäfen, Bahnhöfe und Bus- oder Tramhaltestellen gemeint. Ausserdem müssen Masken als Schutz vor einer Coronavirus-Ansteckung auch in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, also in Restaurants, Geschäften, Poststellen, Kinos und Theatern getragen werden. Viele Kantone werden auf Grund der steigenden Infektionszahlen zusätzliche Massnahmen ergreifen. Der Bundesrat empfiehlt jedem Bürger einen Vorrat von mindestens 50 Mund-Nasen-Masken anzulegen. Seien es Gesichtsschutzmasken mit individuellem Aufdruck, ein individuelles Design oder das Firmenlogo Ihres Unternehmens wir unterstützen Sie bei sämtlichen Anliegen und Wünschen. Aktuell: Auf Grund des mutierten Coronavirus, welches sich viel schneller verbreitet als die ursprüngliche Version werden FFP2 Masken mit aktivem Selbstschutz für den Träger besonders empfohlen!